Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Eigenkarten der SiMo-Gruppe
1. Die Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH, (in weiterer Folge: „Bergbahnen“) bieten – neben den oben genannten gemeinsamen Skipässen bzw. Ticktes – auch Skipässe bzw. Ticktes zur Nutzung nur ihrer eigenen Anlagen (in weiterer Folge: „Eigenkarten“) an.
2. Die Leistungen, die mit einer Eigenkarte in Anspruch genommen werden können, finden sich im Webshop der Homepage der Bergbahnen.
3. Voraussetzung für die Nutzung dieser Leistungen ist der Kauf einer gültigen Eigenkarte. Diese berechtigt zur Nutzung der jeweils geöffneten Bereiche (Seilbahnanlagen, Pisten, Skirouten, etc.) der Bergbahnen während der bekannt gegebenen Betriebszeiten.
4. Mit dem Erwerb einer solchen Karte stimmt der Kunde der Anwendung dieser AGB der Bergbahnen für deren Eigenleistungen zu und werden diese als Teil des Vertragsverhältnisses zwischen den Bergbahnen und dem Kunden vereinbart.
5. Werden über die Bergbahnen Tickets für Leistungen Dritter erworben – die von diesen Dritten zu erfüllen sind – so handeln die Bergbahnen lediglich als deren Vertreter und erfolgt dieser Verkauf nicht im eigenen Namen der Bergbahnen.
6. Bei Paragleitflügen ist immer der ausreichende Abstand zu den Seilbahnanlagen und Pisten einzuhalten, solche Flüge erfolgen auf eigene Gefahr. Die Bergbahnen stellen keinerlei Anlagen, Flächen, etc. für die Nutzung von Paragleitern zur Verfügung.
7. Darüber hinaus gelten auch für Eigenkarten die (oben abgedruckten) AGB der Partnerbetriebe der Montafon Brandnertal Bergbahnen Pool, dies mit Ausnahmen der Punkte 1.a) bis 1.d) der AGB der Partnerbetriebe der Montafon Brandnertal Bergbahnen Pool.
8. In Ergänzung zu Punkt 7.d) der AGB der Partnerbetriebe der Montafon Brandnertal Bergbahnen Pool wird vereinbart, dass der Einsatz der Pistenrettung dann kostenfrei erfolgt, wenn der Kunde über eine Pistenrettungskarte – die der Kunde für € 12,50 erwerben kann - verfügt. Ohne Pistenrettungskarte wird dem Kunden der Pauschalbetrag laut jeweiligem Aushang bei den Kassenschaltern, mindestens jedoch € 170,00, verrechnet. Davon unberührt bleiben allfällige Ersatzpflichten des Kunden für Bergekosten Dritter (zB Hubschrauberbergung, Bergrettungen etc.).
Stand, September 2022